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Therapeutisches
Reiten allgemein
Dem Oberbegriff
Therapeutisches Reiten
lassen sich drei Fachbereiche zuordnen:
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Das Pferd in der
Medizin
Mit der
Hippotherapie wird die gleichmäßige Bewegung des
Pferdes im Schritt genutzt, um auf neurophysiologischer
Basis bei bestimmten Krankheiten des zentralen
Nervensystems sowie des Stütz- und Bewegungsapparates
eine Wirkung zu erzielen, die mit normaler
krankengymnastischer Behandlung nicht erreicht werden
kann.
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Das Pferd in der Pädagogik
Heilpädagogisches Voltigieren und Reiten sind
Fördermaßnahmen, die durch zusätzlich ausgebildete
Pädagogen/Psychologen bei verhaltensauffälligen,
lernbehinderten, geistig behinderten Menschen und
psychisch kranken Menschen eingesetzt werden kann.
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Das Pferd im Sport
Behindertenreiten und
-fahren und Behindertenvoltigieren als Sport für
Behinderte erweitern das Angebot sportlicher Aktivitäten
in einer Richtung, die bisher nur Nichtbehinderten
zugänglich war.
Der letzte Punkt, nämlich das Reiten als Sport für
Behinderte, ist nun genau der Themenbereich, über den hier informiert werden soll:
Reitsport
für Behinderte
Das Reiten als Sport für Behinderte oder
anders ausgedrückt das Reiten mit Handicap gliedert
sich noch einmal in zwei Teilbereiche und zwar
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Freizeit
/ Breitensport
Hier steht die sinnvolle
Freizeitgestaltung mit dem Tier im Vordergrund, verbunden mit
der sozialen Integration und dem Ausgleich
behinderungsbedingter Bewegungsarmut.
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Leistungssport
Im Leistungssport nehmen behinderte Reiter/Fahrer sowohl an
Regelturnieren gemeinsam mit Nichtbehinderten als auch an
speziellen Behindertenturnieren teil.
Der Arbeitskreis "Reiten als Sport für Behinderte"
des DkThR (Deutsches Kuratorium für Therapeutisches Reiten
e.V. mit Sitz in Warendorf) hierfür Richtlinien und eine
Aufgabensammlung für Wettkämpfe im Behindertensport
erarbeitet und mit der Deutschen Reiterlichen Vereinigung
(FN) abgestimmt.
Ähnlich wie in Rollstuhlsportarten (z.B. Rollstuhlbasketball)
gibt es auch im Behinderten-Sport-Reiten eine Einteilung der
Reiter aufgrund der Schwere der Behinderung in sogenannte
"Grades". Hiermit soll sichergestellt werden, dass "vergleichbare" Einschränkungen zu
"vergleichbaren" Leistungen führen. Für jedes Grade
existieren eigene Aufgaben.
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Grade
1 bezeichnet die am schwersten behinderten Reiter. Die Athleten
sind hauptsächlich Rollstuhlbenutzer, entweder mit geringer
Rumpfbalance oder mit begrenztem Arm- und Beinfunktionen.
Athleten mit fehlender Rumpfbalance, aber guten Armfunktionen
sind auch in dieser Klasse startberechtigt. Geritten werden
Prüfungen mit Schritt- und wahlweise Trabsequenzen.
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Grade 2
bezeichnet die
Athleten, welche zumeist Rollstuhlbenutzer mit starken
Einschränkungen der Beinfunktionen und/oder der Rumpfbalance sind, aber
gute bis leicht behinderte
Armfunktionen. besitzen. Athleten ohne Bewegungsfunktionen eines Armes
und eines Beines sind auch in dieser Klasse startberechtigt.
Die Prüfungen bestehen aus Schritt- und Trabsequenzen und
wahlweise in der Kür mit bestimmten Galopplektionen.
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Grade 3
ist das in Deutschland am meisten vertretene Grade. Die
Athleten können in der Regel ohne Unterstützung gehen. Sie
haben Behinderungen entweder an einem Arm und einem Bein,
mäßige Behinderungen in beiden Armen und beiden Beinen oder
schwere Behinderungen der Arme. Athleten, die als B1 (blind)
klassifiziert sind, können auch in dieser Klasse starten.
Ebenso solche, die einseitig hoch beinamputiert sind. Die
Prüfungen bestehen aus Schritt- Trab- und Galoppsequenzen.
Die Anforderungen entsprechen vergleichbar der Klassen A bis
L.
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Grade 4-Reiter(innen) müssen Aufgaben vergleichbar zur Dressur der
Klassen L-M auf "Normalturnieren" absolvieren. Die
Athleten haben Behinderungen nur in einer oder zwei
Gliedmaßen oder Einschränkungen der Sehfähigkeit. Die
Prüfungen bestehen aus Schritt- Trab- und Galoppsequenzen,
wobei die Kür annähernd alle vorstellbaren Dressurlektionen
enthalten kann, wie z.B. Serienwechsel etc..
Bei der Beurteilung der Leistungen in allen Grades wird sehr
viel Wert auf das korrekte Reiten, die Linienführung, die
Einwirkung des Reiters, die Losgelassenheit des Pferdes etc.
gelegt. In den Küren ist es in allen Startklassen möglich,
höhere Dressur-Lektionen zu zeigen. Allerdings gibt es aus
Sicherheitsgründen bestimmte Einschränkungen (z.B. darf ein
Grade-2-Reiter keine Galopppirouetten reiten, während
Trabtraversalen etc. erlaubt sind).
Anhand dessen, wie das Pferd geht, kann jeder die Einwirkung
des Reiters erkennen und beurteilen. Man wird sich wundern, wie
schnell sich jedes Pferd auf die "andere Art der
Hilfengebung" einstellen kann und will. Hier ist halt
gefragt, das Pferd nicht mit Kraft zu reiten, sondern mit
"know-how". Jeder von uns kennt seine Einschränkungen
und hat gelernt, dem Pferd trotzdem mitzuteilen, was man vom ihm
will. Und siehe da: Das Pferd versteht dieses!
Mein Verein IG Therapeutisches Reiten
Rhein-Main e.V. bietet verschiedene Kurse für körperbehinderte
Reiter und für deren Helfer bzw. nichtbehinderte Reiter an.
Schauen Sie einfach auf meiner Homepage unter Termine, dort ist der Lehrgangsplan zu finden.
Informationsmaterial kann
über das DKThR (Deutsches Kuratorium für Therapeutisches
Reiten) in Warendorf, angefordert
werden.
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